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Innenentwicklung/Nachverdichtung

Das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“

Zur Umsetzung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung ist die Innenentwicklung ein wesentlicher Baustein. Wesentliche Handlungsmaxime einer nachhaltigen Flächenentwicklung ist zusätzlich zum Reduktionsziel der Flächeninanspruchnahme das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fordert daher das Verhältnis 3:1 von Innen- zu Außenentwicklung.

Baulücken: Wer sie schließt, erschließt Potenziale – ästhetische, wirtschaftliche und flächenschützende. Foto: Fotolia

Baulücken: Verborgene Schätze erkennen und heben

Neben der Aktivierung von großen integrierten Flächenpotenzialen wie z.B. Industrie- oder Militärbrachen fällt in den Städten und Gemeinden der Nutzung von kleineren Nachverdichtungspotenzialen im Siedlungsbestand daher eine bedeutende Rolle zu, um die weitere Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Außenbereich einzudämmen. Die Potenziale für eine Nachverdichtung liegen vor allem in der Aktivierung von Baulücken, Brachflächen, leerstehenden Gebäuden und mindergenutzten Grundstücken. Eine Nutzung solcher Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspotenziale im Siedlungsbestand hat für die Kommune, neben dem Verzicht auf Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen im Außenbereich, entscheidende Vorteile:

  • Stärkung der Innenstadt
  • Innerörtliche Belebung und Aufwertung
  • Verjüngung überalterter Strukturen
  • Bessere Auslastung vorhandener Infrastrukturen
  • Einsparen der Unterhaltungskosten für zusätzliche Infrastrukturen im Außenbereich
  • Durchmischung der Quartiere

Städtebauförderung

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Land und Bund die Stadterneuerung und den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Ziele der Städtebauförderung sind insbesondere, die Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion zu stärken sowie nachhaltige Strukturen dort wieder herzustellen, wo erhebliche Funktionsverluste zu verzeichnen sind, insbesondere durch Brachen und Gebäudeleerstände (u. a. im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"). Besonders berücksichtigt werden dabei der Wohnungsbau und die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auch in den historischen Stadt- und Ortskernen, sowie die Wiedernutzung innenstadtnaher Flächen im Zuge der Innenentwicklung. dazu stellt der Bund Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes bereit, Land und Kommunen ergänzen diese. Grundlage der Zuwendungen an die Kommunen sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 nach den Förderbedingungen des Fördersatzerlasses 2008.